Mehr als 35.000 Kinder verunglücken jährlich im Straßenverkehr. Auf dem Weg zur Schule sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz finanzielle Sicherheit. Darauf weist jetzt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt bei Hamburg hin, der die Interessen der deutschen Versicherungskunden vertritt. Gerade für Kinder ist... [ mehr ]
Wer sein Leben aktiv gestaltet, ist besonders häufig von Unfällen bedroht. Niemand denkt gerne daran, dass man schon als junger Mensch durch einen schweren Sport-, Urlaubs-, Arbeits- oder Haushaltsunfall auf Dauer eingeschränkt werden könnte. Im Vorteil ist im Ernstfall, wer eine Unfallversicherung besitzt und finanziell geschützt ist. Bei der Auswahl der richtigen Police aber nicht nur auf den Pr... [ mehr ]
Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.550 Euro (oder 66.600 Euro im Jahr / Stand 2023), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.
Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.